Ohne Einhaltung der DIN-Normen:
-
Pflegeversicherungen:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4000€ (Voraussetzung:
Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich) – bei mehreren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt sind auch höhere Beträge möglich.
-
Krankenkassen:
Problemlos ohne normgerechtes Bauen erhältlich sind die über eine Hilfsmittelverordnung von der Krankenkasse finanzierte Toilettensitzerhöhung, Stützklappgriffe, ein mobiler Duschhocker, eine
Decken-Bodenstange oder ein Badewannenlift. (Voraussetzung: Verordnung des Facharztes nötig)
-
Soziahilfeträger:
Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben, können über die zuständige Behörde einen Antrag auf behindertengerechten Umbau des Badezimmers stellen. (Voraussetzung: Gesundheitsamt muss
Bedarf bestätigen)
Förderungen, die sich an den DIN-Normen orientieren:
-
KfW-Programm
für altersgerechtes Umbauen oder Investitionszuschüsse: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet entweder einen Kredit (Programm 159) in der Höhe von bis zu 12,5
Prozent der Kosten und maximal 6250€ (Programm 455).
-
Wohnbauförderprogramme
der Bundesländer: Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, was das behindertengerechte Bauen und Umbauen betrifft.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Fachberatern.